Baugutachter Isernhagen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Alexander Behling Isernhagen

Alexander Behling

Bausachverständiger und Baugutachter

Hauptstraße 98
30916 Isernhagen
Tel: 05139 951 48 60
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Qualifikation

  • Dekra zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung – (Gewerkespezialisierung: Dachdeckergewerk)
  • Dekra zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • IQ-ZERT zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  André Behling Isernhagen

André Behling

Bausachverständiger und Baugutachter

Hauptstraße 98
30916 Isernhagen
Tel: 05139 951 48 60
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Isernhagen stehen Ihnen:

  • Herr Alexander Behling
  • Herr André Behling
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Alexander Behling, Herr André Behling, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Isernhagen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Isernhagen kommen bzw. sich nicht in Isernhagen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Isernhagen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Isernhagen ist eine selbstständige Gemeinde in der Region Hannover und unterteilt sich in sieben Ortsteile: Niedernhägener Bauerschaft, Kircher Bauerschaft, Farster Bauerschaft, Hohenhorster Bauerschaft, Altwarmbüchen und Kirchhorst. Nordöstlich grenzt die Gemeinde Isernhagen an die Stadt Hannover in Richtung der Städte Celle und Burgdorf.

Nach dem durchschnittlichen Einkommen ihrer Bürger ist die Gemeinde Isernhagen die wohlhabendste Gemeinde Niedersachsens. Die Gemeinde spricht eher die Menschen an, die an Hannover und Umgebung interessiert sind und sowohl die Ruhe als auch die Erholung im Grünen in ländlicher Umgebung genießen wollen. Isernhagen ist auch mit den Sportfreiflächen, den Hallenflächen, Hallenbad und vier Badeseen einer der gut ausgestatteten Gemeinden in der Region Hannover. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Gemeinde Isernhagen gehören die St. Marien Kirche in der Kircher Bauerschaft und die St. Nikolai Kirche in Kirchhorst. Sie sind einer von den kunstgeschichtlich wertvollsten Gebäuden in Region. Es befindet sich auch eine große Anzahl von guterhaltener unter Denkmalschutz stehender Fachwerkbauten. Im Bereich Bildende Kunst, Theater und Dichtung bietet die Gemeinde Isernhagen ein geprägtes Angebot wie die Sommerbespielung auf dem Isernhagenhof oder auch die Vorträge und Ausflüge auf den Spuren der Heimatgeschichte.

Ein großer Vorteil der Gemeinde ist die ideale Lage im Ballungsraum Hannover, denn somit sind die Gewerbegebiete von Isernhagen sehr gut erreichbar. Der Mittellandkanal, der internationale Flughafen Langenhagen, das Verkehrsnetz der Deutschen Bundesbahn und die Nord-Süd/Ost-West-Autobahn liegen in direkter Nähe.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl:  24.409
Postleitzahl: 30916

Wichtige Anlaufstellen

Bürgermeister:
Arpad Bogya     
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen

Telefon: 0511 6153 1001
Telefax: 0511 6153 4800

Gemeindeverwaltung Isernhagen:
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen

Bauamt:
Bauamt Isernhagen

Bothfelder Straße 33

Telefon: 0511 6153 4610

Telefax: 0511 6153 4800

Amtsgericht Burgwedel:
Im Klingt 4

30938 Burgwedel

Telefon: 05139 8061-0

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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